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Die OIC ist eine einfache Gesellschaft. Sie wurde durch ein Abkommen zwischen den Kantonen Bern, Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura gegründet. Die Zertifizierung basiert auf einheitlichen Regeln in allen Mitgliedskantonen.
Zertifizierung von AOC und IGP-Produkten
Wenn eine Produzenten- oder Verarbeitervereinigung für ihr Produkt eine geschützte Urspungsbezeichnung (AOC) oder eine geschützte geographische Angabe (IGP) wünscht, muss sie sämtliche Kriterien, die sich auf die Produktionsweise, das Aussehen und den Geschmack beziehen, in einem Pflichtenheft erfassen.
Das Pflichtenheft bzw. der Antrag für den Eintrag einer AOC oder IGP wird dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorgelegt. Das BLW prüft den Antrag und entscheidet über den Eintrag. Das Pflichtenheft wird anschliessend im eidgenössischen Handelsregister publiziert und, falls keine Einsprachen erhoben werden, im eidgenössischen AOC-IGP Register eingetragen (siehe auch AOC-IGP Verordnung, SR 910.12). Gemäss Verordnung muss ein AOC bzw. IGP Produkt von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle gemäss EN 45'011 zertifiziert sein. Die Zertifizierung ist also obligatorisch.
Ziel eines jeden Unternehmens ist es, die Bezeichnung nach Eintrag ins eidgenössische Register so rasch wie möglich zu nutzen. Dafür bedarf es eines Zertifikats. Um Zeit zu gewinnen ist es ratsam, die OIC bereits vor dem Eintrag ins AOC-IGP Register zu kontaktieren. Somit kann das Kontroll- und Zertifizierungsprogramm ausgearbeitet und die ersten Voraudits (Erstkontrollen) durchgeführt werden.
Der zuständige Mitarbeiter der OIC für die Sektion Zertifizierung von AOC / IGP Produkten ist Mathieu Le Bras (Tel: 021 601 53 75).
Schüsseldokument des Kontroll- und Zertifizierungsprogramms ist das zwischen der OIC und dem Kunden (antragstellende Gruppierung) gemeinsam erarbeitete Kontrollhandbuch. Darin werden sämtliche Prozesse und Verfahren geregelt, der Verantwortungsbereich geklärt und die Sanktionsschemata erstellt.
Haben sich alle Parteien über den Inhalt des Kontrollhandbuchs geeinigt, werden die ersten Feld- und Betriebskontrollen (Voraudits) organisiert und durchgeführt. Anhand von Kontrollrapporten (Checklisten) werden die einzelnen Punkte der Referenznorm kontrolliert. Die Kontrolleure werden diesbezüglich gründlich geschult und erhalten eine regelmässige Weiterbildung in Audittechnik.
Sämtliche Unterlagen zum Kontroll- und Zertifizierungsprogramm werden anschliessend der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) vorgelegt , die sie genehmigen muss. Die OIC stellt einen Antrag zur Erweiterung ihres Akkreditierungbereichs für die betreffende Referenznorm.
Nach erfolgreich bestandender Kontrolle erteilt der OIC-Zertifizierungsausschuss das Zertifikat. Bei Abweichungen von der Referenznorm verfügt die OIC die Massnahmen und sanktioniert gemäss Reglement.
Das Kontrollintervall richtet sich nach der Verordnung über die Kontrolle von AOC und IGP Produkten (SR 910.124).
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